Corona-Aktualisierung

Stand: 05.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Verordnung zu den verschärften Regelungen, die ab 06. November gültig sein sollen, liegen uns noch nicht vor…
Jedoch haben wir Ihnen die Ankündigungen der Pressemitteilung nach der gestrigen Kabinettssitzung zusammengefasst (ohne Gewähr) und per Mail zugeschickt.
Also: Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail- Postfach!

Wir hoffen mit der voraussichtlich in dieser Nacht veröffentlichen Verordnung noch offene Fragen und Details zum Handling der verschärften Regelungen beantworten zu können. Hier müssen wir uns noch in Geduld fassen…

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 02.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute gilt die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für Friseure gelten folgende neuen Regelungen:

  • Die 10 qm-Regel gilt ab sofort nicht mehr.
  • Kein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Kunden.
    Allerdings wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  • Die Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken) gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.

Weiterhin gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, das heißt:
Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Nachweis erforderlich). Hier sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet werden, ausgeschlossen.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister