Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk

wird in der Regel in zwei auseinanderfallenden Teilen abgelegt.

  • Teil I wird nach der ersten Ausbildungshälfte (18 Monaten) abgelegt.
  • Teil II findet in der Regel zum Ausbildungsende (36 Monate) statt



Die Friseur-Innung München bietet ein spezielles Kursangebot zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung
Inhalte:

  • Ausschreibung und Planung
  • Anfertigung der Arbeitsplanung,
  • Fachterminologie,
  • technische Ausführung der Arbeiten, Fehleranalyse
  • Erfahrene Prüfer besprechen die einzelnen Arbeiten

Nutzen Sie auch unsere Informationsveranstaltungen zur Gesellenprüfung, auf welchen die Anforderungen detailliert besprochen werden.

Gesellenprüfung Teil 1

  • Haar- und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen
  • Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren (Herrenmodell)
  • Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten
  • Haare mit klassischen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
  • Situatives Fachgespräch
  • Ausführen einer klassischen Friseurarbeit am Herren einschließlich Föhnen
  • Theoretische Prüfung

Gesellenprüfung Teil 2

  • Beratungsgespräch
  • Haarfarbe in Farbtiefe und -richtung verändern
  • Haare mit modernen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Styling- und Finishtechniken einsetzen
  • Kosmetische Behandlungen durchführen (Make-up)
  • Wahlqualifikation: Pflegende Kosmetik / Visagistik Langhaarfrisuren Nageldesign / -Modellage Haarersatz Coloration
  • Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
  • Theorie Friseurtechniken
  • Theorie Betriebsorganisation
  • Theorie Wirtschaft und Soziales

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