Stand: 21.03.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das bundesweite Infektionsschutzmaßnahmengesetz ist ausgelaufen.
Viele Bundesländer nutzen die Übergangsfrist bis 02. April 2022 – so auch Bayern.
Das heißt, es gelten weiterhin die bekannten Regelungen.
Wir informieren Sie wie gewohnt per E-Mail sobald sich Änderungen ergeben.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister