In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Arbeitsministerin Carolina Trautner und Gesundheitsminister Klaus Holetschek appelliert der Landesinnungsverband für die bayerischen Friseure: „Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“.
„Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle und daher wenden wir uns an Sie, sich mit Nachdruck für eine rasche Wiedereröffnung der Friseursalons in Bayern einzusetzen.
Als Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks sprechen wir für 14000 selbstständige Friseure im Freistaat. Nach dem ersten Lockdown und im Lockdown light hat unsere Branche bewiesen, dass Friseurdienstleistungen auch in der aktuellen Pandemie sicher erbracht werden können. Unsere Betriebsinhaber sind aufgrund des Meistervorbehalts hoch qualifiziert. Durch das Unternehmermodell/alternative Betreuung sind sie außerdem besonders befähigt, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern.
Die Friseure waren die erste Branche innerhalb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die einen ausgeklügelten Arbeitsschutzstandard für Pandemie-Bedingungen vorweisen konnte. Dass mit diesem Konzept sicher gearbeitet werden kann, zeigen unter anderem die Zahlen der Berufsgenossenschaft. Im Friseurhandwerk gibt es aktuell sechs gemeldete Covid-19-Fälle für das Jahr 2020 bei 80.000 Friseurbetrieben in ganz Deutschland, von denen keiner anerkannt ist. Daher steht fest: Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle.
Kontrollen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben ergeben, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzstandards in den Betrieben zu 95 Prozent eingehalten wurden. Für eine noch höhere Verbindlichkeit und Kontrollierbarkeit durch die Ordnungsbehörden könnte in der entsprechenden bayerischen Verordnung explizit auf den branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard Bezug genommen und die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten festgelegt werden. Ebenso könnte die FFP2-Maskenpflicht analog zur aktuellen bayerischen Regelung beim Einkaufen und im ÖPNV festgeschrieben werden.
Unser Arbeitsschutzstandard beinhaltet u.a. Regelungen zu:
- Kontrollierter Zugang zum Friseursalon durch persönliche Terminvergabe
- Vermeiden von Wartezeiten und Personenansammlungen
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Mitarbeitern (mit Ausnahme des Erbringens der Dienstleistung), auch auf Verkehrswegen im Salon
- Maskenpflicht
- Ausreichender Luftaustausch in allen Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Arbeitsplätze
Der Lockdown führt massiv zu Schwarzarbeit. Friseurdienstleistungen haben eine große Bedeutung in der alltagsbezogenen Grundversorgung der Bevölkerung. Aktuell beobachten wir mit großer Sorge einen massiven Anstieg “unmoralischer” Angebote von Verbrauchern, die bei Friseuren wegen privater Termine für Haarschnitte nachfragen. Seriöse Friseure lehnen dies selbstverständlich ab. Dennoch beflügelt die aktuelle Schließung der Friseurbetriebe die Schwarzarbeit. Eine fatale Entwicklung in Zeiten einer Pandemie, die unserem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen zu drücken, komplett zuwiderläuft. Der Bereich der Schwarzarbeit entzieht sich de facto jeder Kontrolle und Nachverfolgung von Infektionsketten; Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auch einen Kunden- und Infektionsschutz bewirken, spielen dort keine Rolle.
Die bayerischen Friseure zählen auf Ihre Unterstützung. Unsere sachlichen Argumente sprechen für eine Öffnung der bayerischen Friseursalons am 1. Februar. Das bayerische Friseurhandwerk steht hinter der Pandemie-Bekämpfung der bayerischen Staatsregierung, sieht aber Korrekturen für die Friseurbranche als absolut notwendig an. Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen.“