Ab 01.09.2026 muss beim Online-Lehrvertrag das „Datum des Vertragsabschlusses“ verbindlich eingetragen werden.
Bitte beachten Sie:
Ein rückwirkender Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Lehrvertrag muss also spätestens am 1. Tag der Ausbildung geschlossen werden.