Stand: 24.03.2021, 16 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Friseursalons dürfen am Gründonnerstag, 01.04.2021 und am Ostersamstag, 03.04.2021 geöffnet bleiben.
Scheinbar konnten zu viele rechtliche Fragen in Bezug auf die Schließung an diesen beiden Tage nicht zeitnah geklärt werden. So dass hier seitens des Bundes eine Kehrtwende beschlossen wurde.
Natürlich ist es jedem Saloninhaber freigestellt, die Schließungs seines Salons trotzdem (z. B. als Betriebsurlaub) durchzuführen und hier einen Beitrag zur Entschärfung des Pandemiegeschehens beizutragen.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister