Stand: 24.04.2021
„Bundes-Notbremse“ tritt in Kraft.
Die verschärften Regelungen der „Bundes-Notbremse“ treten automatisch ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und höher an 3 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft.
Im Friseursalon müssen Kunden jetzt einen negativen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Frsieure müssen nun zusätzlich zu allen bisherigen Regelungen zwingend eine FFP2-Maske tragen.
Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100, ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests seitens des Kunden und die Tragepflicht der FFP2-Maske für den Friseur wieder aufgehoben.
Alle anderen Regelungen bleiben trotzdem bestehen.
Es ist empfehlenswert, sich auf der Homepage der Stadt München oder des jeweiligen Kreises über die aktuellen Inzidenzwerte zu informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister