Wir bleiben offen!

Aktualisierung Corona-Krise
Stand: 23.11.2021

„Unsere Argumente haben das bayerische Kabinett überzeugt. Der gemeinsame Kampf von Landesinnungsverband, Innungen und Betrieben hat sich gelohnt: Die bayerischen Friseure sind vom drohenden Lockdown ausgenommen“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. Für die bayerischen Friseure gilt flächendeckend 2G, das Schließen von Friseursalons in Hotspot-Regionen ist damit vom Tisch. Jetzt muss noch der Bayerische Landtag zustimmen.

„Der Lockdown bleibt dem bayerischen Friseurhandwerk erspart“, so Kaiser weiter. Aus einer Pressemitteilung des bayerischen Kabinetts ist zu entnehmen, dass sich das Kabinett Söder von den Argumenten des Friseurhandwerks überzeugen lassen hat.

Friseurdienstleistungen als Grundversorgung der Bürger bleiben damit weiterhin im geschützten Bereich der Salons möglich. “Als Gesundheitshandwerk haben wir ein besonderes Augenmerk auf Hygiene und Infektionsschutz. Durch konsequentes Beachten der Regeln wird das Friseurhandwerk weiterhin seinen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten”, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Eine Schließung hätte den Tod von Unternehmen und ein Abwandern in die Schwarzarbeit und damit eine weitere unkontrollierte Verbreitung von Covid 19 in der Gesellschaft zur Folge gehabt. Wir danken allen, die die Arbeit des Landesinnungsverbandes in den vergangenen Tagen unterstützt haben“, erklärt Kaiser.

In Teilen Bayerns drohte in den nächsten Tagen ein Lockdown für das Friseurhandwerk. Das scheint durch die massive politische Arbeit des Friseurhandwerks vom Tisch. Jetzt muss noch der Bayerische Landtag dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts folgen. Dazu hat der Landesinnungsverband gestern massiv bei bayerischen Abgeordneten interventiert und eine Brandmail an die Abgeordneten verfasst. Inhalt der Mail: „Die betroffenen Betriebe sind dadurch massiv in ihrer Existenz bedroht und stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Für die Schließung der Salons gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Wir Friseure gehören zur Grundversorgung und sind nicht Spielball von Aktionismus!“

Ein Hilferuf an die Politik – WIR MÜSSEN OFFEN BLEIBEN

Das Friseurhandwerk ist fassungslos. Mit den neuen Ankündigungen eines Wellenbrechers durch Schließungen in den sogenannten Hotspots wird das Friseurhandwerk wiederholt zum Bauernopfer der Politik. Und dies, obwohl wir für das aktuelle Pandemiegeschehen nicht verantwortlich sind.
Wir werden zum Spielball für den politischen Aktionismus, weil einerseits die fehlende Impfquote durch Impfverweigerer, abgehaltene Ansteckungspartys, die fehlenden Booster-Impfungen und anderseits das zum Teil von der Politik sogar genehmigte unvorsichtige Verhalten (volle Fußballstadien, Karneval…) geimpfter Bürger, die Infektionszahlen wieder in die Höhe treiben. Die Betriebe haben selbst in der entspannten Sommerphase dauerhaft die betrieblichen Hygieneregelungen und Maskenpflicht eingehalten, während vielerorts das Verhalten der Bürger schon wieder auf Normalität gepolt war. Wir haben alle Maßnahmen mitgemacht und werden jetzt wieder abgestraft. 3G am Arbeitsplatz für Mitarbeiter wie auch 2G für Kunden sind bereits eine Selbstverständlichkeit für unsere Branche.
Trotzdem müssen wir, obwohl wir alles mitgetragen haben, schon wieder schließen. Wieviel wollt ihr uns noch zumuten?!? Eine ganze Branche ist am Ende seiner Kräfte! Und die Frage ist wie lange können wir noch durchhalten?

Das Friseurhandwerk ist ein Grundbedürfnis der Gesellschaft und steht selbst kurz vor dem Ruin

Mittlerweile eindreiviertel Jahre wird das Friseurhandwerk in seiner gesamten Leistungsfähigkeit massiv beschnitten. Zahlreiche Lockdownmaßnahmen und sonstige auferlegte Zugangsbeschränkungen durch die politischen Entscheidungen treiben das Friseurhandwerk vielfach in den existenziellen Ruin. Auch wenn die Betriebe derzeit noch arbeiten dürfen, führen die sich ständig veränderten G-Regelungen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen dauerhaft zu erheblichen finanziellen Einbußen.
Gleichzeitig werden wir auf der Ausgabenseite mit Mindestlohnforderungen, EEG-Umlage, steigenden Mobilitätskosten und einer hohen Inflation zusätzlich belastet. Auch die geforderten Hygienemaßnahmen erfordern nicht unerhebliche finanzielle Belastungen. Viele Betriebe, die derzeit auch noch aufgefordert werden, Großteile der Soforthilfe und sonstigen Überbrückungshilfen zurückzuzahlen, stehen vor dem AUS.
Die überwältigende Nachfrage und Leistungsfähigkeit des Friseurhandwerks nach der Wiedereröffnung war nur ein kurzer temporärer Effekt, der über die Tatsache hinwegtäuscht, dass das Friseurhandwerk einen anhaltenden erheblichen Verlust verzeichnet. Die meisten Betriebe haben ihre Rücklagen aufgebraucht und viele mussten sogar auf ihre existenzielle private Grundsicherung zur Erhaltung ihres Salons zurückgreifen. Diesmal gehen unsere Betriebe finanziell geschwächt in den Lockdown. Während wöchentlich wechselnde Verordnungen und Auflagen die Betriebe an den Rand des Abgrunds treiben, müssen wir zusehen, wie ein großer Anteil unserer Arbeit in den Schwarzmarkt abwandert und die Brache sich weiter atomisiert. Ein für unser Handwerk irreparabler Schaden.

Das Friseurhandwerk ist sicher, wir sind kein Pandemietreiber, sorgen nicht für die Hospitalisierung

Seit Beginn der Pandemie gehört das Friseurhandwerk zu den Branchen, die durch besondere Auflagen und Verordnungen in die Opferhaltung für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Bevölkerung getrieben worden sind. Viele Regelungen waren hierbei nicht immer nachvollziehbar.
Nachweislich ist der Friseursalon kein Pandemietreiber und trägt keine Verantwortung für die steigende Hospitalisierung. Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung BGW weisen aus, dass ein betriebliches Infektionsgeschehen angesichts der millionenfachen Behandlungen und Kundenkontakte in den vergangenen Monaten nahezu nicht stattgefunden hat. Wissenschaftliche Erkenntnisse untermauern diese Tatsache. Von Anfang an hatte das Friseurhandwerk ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept. Wir leben die betriebliche AHA+L-Formel und einen erhöhten Arbeitsschutzstandard unabhängig von der Corona-Ampel täglich vor. Wir vertreten ein Vollhandwerk der Anlage A – HwO, in dem die Berufsbildposition Körperhygiene und Gesundheitsschutz schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Eine Steuerung von Kundenbewegungen findet durch Terminierungen in der Regel statt und die Nachverfolgungsmöglichkeiten von Kontaktpersonen sind auch längstens Standard. Dies alles war auch schon vor Corona präsent.
Der Friseursalon mit seinen Hygienestandards ist sicher, eine zunehmende Schwarzarbeit kann dies nicht gewährleisten. Und somit ist eines sicher: die Schließung der Salons treibt die Schwarzarbeit an und befeuert somit die pandemische Lage!

Das Friseurhandwerk kann auf viele Hilfspakete in dieser Krise nicht zugreifen

Viele Friseurunternehmen verfehlen aufgrund der engen Auslegung der Bescheide für Hilfen oft nur knapp die Voraussetzung für die Antragsstellung. Somit kamen und kommen zahlreiche Hilfspakete nicht in Frage. Die facettenreichen Betriebsstrukturen, die betriebliche Systematik sowie die beruflichen Besonderheiten der Friseurbrache wurden und werden hier nicht berücksichtigt. So mussten die meisten Betriebe eine behördlich angeordnete Schließung ohne Selbstverschulden hinnehmen. Weder für die betrieblichen Schäden noch für die private Grundsicherung haben wir angemessene Entschädigung erhalten.
Die Rückzahlungsaufforderungen für erhaltene Soforthilfen, die derzeit an viele Betriebe ergehen, sind meist unverhältnismäßig und unverständlich. Während andere Branchen mit den Überbrückungshilfen Gewinne verzeichnen, kämpft das Friseurhandwerk ums Überleben und scheitert an den Hürden für die versprochenen Hilfsmaßnahmen. Mit jeder weiteren Verschärfung der Kontaktbeschränkung im Friseurhandwerk werden wir in den Ruin getrieben, ohne an der Hospitalisierung maßgebend beigetragen zu haben und obwohl wir uns immer an die Hygieneregelungen im Betrieb gehalten haben. Wir dürfen nicht schon wieder zum politischen Opfer werden, weil das Impfziel nicht erreicht wurde, Impfzwang nicht durchgesetzt und andere öffentliche Bereiche und Einrichtungen nicht flächendeckend überprüft werden können bzw. nicht geschlossen werden sollen. Wir kennen in der Regel den G-Status in unserem betrieblichen Umfeld. Die jetzige Situation und auch noch folgende Maßnahmen und Verschärfungen treiben eine für die Gesellschaft wichtige Branche in den Ruin. Das Friseurhandwerk durchlebt gerade die größte Krise in der Nachkriegsgeschichte. Uns ist die dramatische Situation in der Pandemie bekannt, aber wir sind und waren nie die Pandemietreiber. Der Hilferuf einer ganzen Branche ist bei den Zuständigen leider noch immer nicht angekommen.

Daher fordert das bayerische Friseurhandwerk:

Das Friseurhandwerk muss weiterarbeiten

  • Die sichere Dienstleistung in geschulten Betrieben wandert sonst in eine unkontrollierbare Schwarzarbeit ab und zerstört eine ganze Branche. Wir dürfen nicht mit der körpernahen Dienstleistung der Prostitutionsstätten auf eine Stufe gestellt werden. Das ist diskriminierend und unverhältnismäßig. Wir haben mit unserem Hygienekonzept sicheres Arbeiten bewiesen. Eine Schließung führt zu Personalabbau, einer weiter sinkenden Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und belasten nachhaltig das Sozialsystem.

Verlängerung und Nachbesserung der Überbrückungshilfen

  • Das Friseurhandwerk muss aufgrund der unverschuldeten Schließung und Einschränkungen in der unternehmerischen Freiheit angemessen entschädigt werden. Bei der Überbrückungshilfen muss neben dem bisherigen Fixkostenbezug die Komponente des kalkulatorischen Unternehmerlohns bundeseinheitlich berücksichtigt werden. Bei den bisherigen Anträgen der Hilfsprogramme wurden die gewerkspezifischen Besonderheiten nicht berücksichtigt. Wir fordern eine unbürokratische Soforthilfe wie im Frühjahr 2020, um die private Existenz der Unternehmer zu sichern.

Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildung sichern“

  • Das Friseurhandwerk mit seiner hohen Ausbildungs- und Integrationsleistung bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung bei dieser Aufgabe. Trotz der Schließungen hat das Friseurhandwerk hier im vergangenen einen hohen Beitrag geleistet. Das Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ muss um eine dauerhafte Unterstützung für die Ausbildungsbetriebe erweitert werden.

Bürokratieabbau statt ständig neuer bürokratischer Belastungen

  • Besonders das Friseurhandwerk wird in Verordnungen mit zum Teil überzogenen Dokumentationspflichten bedacht, während andere Branchen mit einem weit aus höheren Infektionsrisiko die Kontrollmöglichkeiten aufgrund fehlender Umsetzungsfähigkeit von sich weisen. Dokumentationspflichten müssen auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden.

Anpassung der Kontrollmechanismen für Schwarzarbeit oder Einhaltung der Regelwerke

  • Schwarzarbeit und Nichteinhaltung der Verordnungen und Auflagen führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung und schaden letztendlich der gesamten Gesellschaft. Während sich die meisten Betriebe an die Regelungen halten, entstehen immer mehr organisierte kriminelle Strukturen am Markt, die mit Dumpinglöhnen und Dumpingpreisen den Markt weiter atomisieren. Hierfür fordern wir eine Ausweitung der Kontrollen.

Interministerieller Arbeitskreis unter Einbeziehung des bayerischen Landesinnungsverbandes

  • Das bayerische Friseurhandwerk fordert bei den Beratungen und Entscheidungen der zuständigen bayerischen Ministerien und Organisationen einbezogen zu werden, wenn es um Corona Maßnahmen geht. Auf Landesebene halten die bayerischen Friseure einen interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes für dringend notwendig und geboten.

7% Umsatzsteuer für das Friseurhandwerk

  • Mit fast 50 % Personalkosten verlangt das Friseurhandwerk schon seit langem eine Entlastung mit einer Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 %.
    Als Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des stark durch die Pandemie geschädigten Friseurhandwerks, in dem es auch keinen Nachholeffekt geben kann, muss dieser längst überfällige Schritt nun endlich erfolgen.

Mindestlohn gefährdet die Tarifautonomie vieler Gewerke

  • Mit einem Mindestlohn von 12 Euro würde die gesamte Tariflohnstruktur und Tarifautonomie in Deutschland stark beschränkt. Eine differenzierte Entlohnung von un- oder angelernten Beschäftigten auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite wäre dann für viele kleine Unternehmen kaum noch zu stemmen.

WIR FÜHLEN UNS WIEDER EINMAL IM STICH GELASSEN!!!

Christian Kaiser

Friseurunternehmer, Obermeister Friseurinnung München und
Landesinnungsmeister des bayerischen Friseurhandwerks

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 20.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der gestrigen Pressekonferenz ist der Schock groß!
Die angekündigten Maßnahmen müssen zwar erst im bayerischen Kabinett beschlossen werden, aber das dürfte wohl nur noch eine Formsache sein.
Angekündigt wurde:

Ab Mittwoch, zunächst bis 15. Dezember soll Folgendes gelten:

  • 2G auch für Friseure und Kosmetiker – das heißt es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene zum Friseur oder Kosmetiker.
  • Ob die 10 qm-Regel auch wieder für uns Friseure gilt, war nicht verständlich. Dies werden wir wohl erst nächste Woche erfahren.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1000 und mehr sollen in den betroffenen Landkreisen (sogenannte Hotspots) neben vielen anderen auch die Friseure und Kosmetiker schließen!

Genauere für uns gültige Informationen liegen uns derzeit leider nicht vor. Hier müssen wir wohl auf die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts warten.

Wir sind fassungslos: Natürlich muss in dieser Situation mit täglich neuen Rekorden bei den Ansteckungen gehandelt werden, aber:

Wieder werden Unschuldige in die Schuld genommen!

Wir Friseure haben ein sehr gut funktionierendes Hygienekonzept, haben uns an alle Beschränkungen und Maßnahmen gehalten – und werden nun doch wieder geschlossen!
Und das, obwohl wir keine Pandemietreiber sind! Es gab nahezu keine Ansteckungen in unseren Salons, das geht aus Meldungen der BGW eindeutig hervor.

Wieder müssen Kunden, die auf den Friseur dringend angewiesen sind, ohne uns ausharren.

Wieder werden viele Kolleginnen und Kollegen in eine finanzielle Notlage gedrängt, denn die Reserven sind schon längst aufgebraucht.

Der Frust ist verständlicherweise groß! Wir soll es nun weiter gehen?
Wir hoffen, über das Wochenende ein paar Antworten von den verantwortlichen Ministerien zu bekommen!

Und natürlich hoffen wir, dass die 7-Tage-Inzidenz in München und Umland nicht weiter ansteigt! Stand für München heute laut RKI: 756,3

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Corona-Aktualisierung

Stand: 09.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach!
Soeben wurde eine Mail mit neuen Informationen und ein paar Antworten auf offene Fragen im Handling zu der aktuellen Verordnung verschickt.

Sie sind Mitglied und haben keine E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle der Innung!

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 08.11.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach der Veröffentlichung der aktuellen Verordnung Freitag Nacht bleiben leider wieder einmal viele Fragen im Handling mit den verschärften Regelungen vor allem im Zusammenhang mit ungeimpften Mitarbeiten und Auszubildenden offen.
Leider konnten diese über das Wochenende mit den zuständigen Ministerien nicht geklärt werden.
Wir hoffen hier stündlich auf genauere Abklärung bezüglich der rechtlichen Vorgaben. Sobald wir hier Informationen weitergeben können, werden wir Sie wieder per Mail informieren.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Corona-Aktualisierung

Stand: 05.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Verordnung zu den verschärften Regelungen, die ab 06. November gültig sein sollen, liegen uns noch nicht vor…
Jedoch haben wir Ihnen die Ankündigungen der Pressemitteilung nach der gestrigen Kabinettssitzung zusammengefasst (ohne Gewähr) und per Mail zugeschickt.
Also: Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail- Postfach!

Wir hoffen mit der voraussichtlich in dieser Nacht veröffentlichen Verordnung noch offene Fragen und Details zum Handling der verschärften Regelungen beantworten zu können. Hier müssen wir uns noch in Geduld fassen…

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 02.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute gilt die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für Friseure gelten folgende neuen Regelungen:

  • Die 10 qm-Regel gilt ab sofort nicht mehr.
  • Kein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Kunden.
    Allerdings wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  • Die Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken) gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.

Weiterhin gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, das heißt:
Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Nachweis erforderlich). Hier sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet werden, ausgeschlossen.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 23.08.2021

Ab dem 23.08.2021 tritt die Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.08.2021 in Kraft.
Das heißt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr müssen Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis erbringen. Die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) tritt hier in Kraft.

Kein Testnachweis ist erforderlich für:

  • vollständig geimpfte Personen ohne Symptome
  • genesene Personen ohne Symptome
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden

Es muss ein Impf- oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.

Für alle anderen Kunden gilt der Nachweis eines Negativtests, der vor der Erbringung einer Dienstleistung oder bei einer Kontrolle vorgezeigt werden muss. Dieser kann elektronisch oder schriftlich erbracht werden.
Für den Salon besteht keine Dokumentationspflicht.
Zulässig ist:

  • PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
    Es ist also weiterhin möglich, dass sich Kunden vor dem Salon (unter Aufsicht) selbst testen. Der Test kann vom Kunden mitgebracht oder vom Friseur gestellt/verkauft werden.

Leider wirft die neue Regelung wieder einige ungeklärte Fragen für die Umsetzung auf, die wir versuchen zeitnah zu klären.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

19. Wallfahrt der Friseure zum Kloster Andechs

Nach diesen langen und anstrengenden Monaten, freuen wir uns nun besonders auf unseren traditionellen Bittgang zum Kloster Andechs.

Am Montag, 28. Juni 2021 geht es los!
Treffpunkt ist um 9.45 Uhr am S-Bahnhof Herrsching.

Die Wanderung durch das wunderschöne Kiental (4 km) hinauf zur Wallfahrtskirche wird durch kleine Andachten unterbrochen.
Wer nicht wandern will oder kann, nutzt den Bus 951 nach Andechs (Abfahrt alle 30 Minuten).

Der Gottesdienst in der Wallfahrtskirche beginnt um 11.45 Uhr.
Wichtig: Zutritt zur Kirche ist nur mit FFP2-Maske erlaubt, die Sitzplätze sind auf maximal 100 begrenzt (keine Stehplätze).
Wer keinen Sitzplatz ergattern kann, geht schon mal in den Biergarten.

Ab 12.30 Uhr wird im Biergarten (bei Schlechtwetter im Wappensaal) für das leibliche Wohl gesorgt.
Zu beachten: Kontaktdaten-Erhebung vor dem Biergarten, Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich (nicht am Tisch).

Um Voranmeldung wird Corona-bedingt gebeten!

Kontakt:
Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks
Telefon: 08141 / 36 66 170
Fax: 08141 / 36 66 180
mail to: info@friseurebayern.de

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 24.04.2021

„Bundes-Notbremse“ tritt in Kraft.

Die verschärften Regelungen der „Bundes-Notbremse“ treten automatisch ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und höher an 3 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft.

Im Friseursalon müssen Kunden jetzt einen negativen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Frsieure müssen nun zusätzlich zu allen bisherigen Regelungen zwingend eine FFP2-Maske tragen.

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100, ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests seitens des Kunden und die Tragepflicht der FFP2-Maske für den Friseur wieder aufgehoben.
Alle anderen Regelungen bleiben trotzdem bestehen.

Es ist empfehlenswert, sich auf der Homepage der Stadt München oder des jeweiligen Kreises über die aktuellen Inzidenzwerte zu informieren.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister