Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 02.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute gilt die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für Friseure gelten folgende neuen Regelungen:

  • Die 10 qm-Regel gilt ab sofort nicht mehr.
  • Kein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Kunden.
    Allerdings wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  • Die Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken) gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.

Weiterhin gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, das heißt:
Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Nachweis erforderlich). Hier sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet werden, ausgeschlossen.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister