Stand: 02.09.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit heute gilt die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Für Friseure gelten folgende neuen Regelungen:
- Die 10 qm-Regel gilt ab sofort nicht mehr.
- Kein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Kunden.
Allerdings wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen. - Die Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken) gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.
Weiterhin gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, das heißt:
Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Nachweis erforderlich). Hier sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet werden, ausgeschlossen.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister