Wir möchten darauf hinweisen, dass im gesamten Gebäude der Innung München für Friseure und Kosmetiker weiterhin Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) besteht.
Für Schulungen (Überbetriebliche Kurse, Meisterschule, Seminare, Info-Veranstaltungen) und auch in Prüfungen gelten die derzeit gültigen Arbeitsschutzstandards der BGW.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter und auch aller anderen Besucher bitten wir dringend um Einhaltung dieser Regelungen!
Wir möchten darauf hinweisen, dass im gesamten Haus der Innung München für Friseure und Kosmetiker weiterhin Maskenpflicht (FFP2-Maske) besteht und auch die 3G-Regelung gilt.
Dies gilt für sämtliche Schulungen (Überbetriebliche Kurse, Meisterschule, Seminare, Info-Veranstaltungen, usw.) und auch für alle stattfindenden Prüfungen!!!
das bundesweite Infektionsschutzmaßnahmengesetz ist ausgelaufen. Viele Bundesländer nutzen die Übergangsfrist bis 02. April 2022 – so auch Bayern. Das heißt, es gelten weiterhin die bekannten Regelungen.
Wir informieren Sie wie gewohnt per E-Mail sobald sich Änderungen ergeben.
Mit kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister
gestern wurden im bayerischen Kabinett Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen beschlossen.
Die 3G-Regel gilt ab 9. Februar – leider liegen uns noch keine Informationen zur konkreten Umsetzung dieser Reglung vor. Des Weiteren ist die Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung nicht mehr vorgeschrieben.
Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach – sobald wir genauere Angaben zu den neuen Regelungen bekommen, schicken wir Ihnen wie immer eine E-Mail zu.
Mit kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister
In den angrenzenden Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen) gilt es bereits… In Thüringen gilt es ab nächster Woche…
Nun hoffen auch die bayerischen Friseure auf eine Lockerung der Corona-Regeln. Auch hierzulande soll wieder 3G anstelle von 2G gelten. Die Umsatzrückgänge sind enorm. Das Friseurhandwerk braucht endlich wieder mehr Perspektive.
Am Dienstag sollen im bayerischen Kabinett Lockerungen beschlossen werden. Sobald uns hierzu Beschlüsse vorliegen, informieren wir Sie wie immer sofort per Mail.
Mir kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister
„Unsere Argumente haben das bayerische Kabinett überzeugt. Der gemeinsame Kampf von Landesinnungsverband, Innungen und Betrieben hat sich gelohnt: Die bayerischen Friseure sind vom drohenden Lockdown ausgenommen“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. Für die bayerischen Friseure gilt flächendeckend 2G, das Schließen von Friseursalons in Hotspot-Regionen ist damit vom Tisch. Jetzt muss noch der Bayerische Landtag zustimmen.
„Der Lockdown bleibt dem bayerischen Friseurhandwerk erspart“, so Kaiser weiter. Aus einer Pressemitteilung des bayerischen Kabinetts ist zu entnehmen, dass sich das Kabinett Söder von den Argumenten des Friseurhandwerks überzeugen lassen hat.
Friseurdienstleistungen als Grundversorgung der Bürger bleiben damit weiterhin im geschützten Bereich der Salons möglich. “Als Gesundheitshandwerk haben wir ein besonderes Augenmerk auf Hygiene und Infektionsschutz. Durch konsequentes Beachten der Regeln wird das Friseurhandwerk weiterhin seinen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten”, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Eine Schließung hätte den Tod von Unternehmen und ein Abwandern in die Schwarzarbeit und damit eine weitere unkontrollierte Verbreitung von Covid 19 in der Gesellschaft zur Folge gehabt. Wir danken allen, die die Arbeit des Landesinnungsverbandes in den vergangenen Tagen unterstützt haben“, erklärt Kaiser.
In Teilen Bayerns drohte in den nächsten Tagen ein Lockdown für das Friseurhandwerk. Das scheint durch die massive politische Arbeit des Friseurhandwerks vom Tisch. Jetzt muss noch der Bayerische Landtag dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts folgen. Dazu hat der Landesinnungsverband gestern massiv bei bayerischen Abgeordneten interventiert und eine Brandmail an die Abgeordneten verfasst. Inhalt der Mail: „Die betroffenen Betriebe sind dadurch massiv in ihrer Existenz bedroht und stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Für die Schließung der Salons gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Wir Friseure gehören zur Grundversorgung und sind nicht Spielball von Aktionismus!“
Das Friseurhandwerk ist fassungslos. Mit den neuen Ankündigungen eines Wellenbrechers durch Schließungen in den sogenannten Hotspots wird das Friseurhandwerk wiederholt zum Bauernopfer der Politik. Und dies, obwohl wir für das aktuelle Pandemiegeschehen nicht verantwortlich sind. Wir werden zum Spielball für den politischen Aktionismus, weil einerseits die fehlende Impfquote durch Impfverweigerer, abgehaltene Ansteckungspartys, die fehlenden Booster-Impfungen und anderseits das zum Teil von der Politik sogar genehmigte unvorsichtige Verhalten (volle Fußballstadien, Karneval…) geimpfter Bürger, die Infektionszahlen wieder in die Höhe treiben. Die Betriebe haben selbst in der entspannten Sommerphase dauerhaft die betrieblichen Hygieneregelungen und Maskenpflicht eingehalten, während vielerorts das Verhalten der Bürger schon wieder auf Normalität gepolt war. Wir haben alle Maßnahmen mitgemacht und werden jetzt wieder abgestraft. 3G am Arbeitsplatz für Mitarbeiter wie auch 2G für Kunden sind bereits eine Selbstverständlichkeit für unsere Branche. Trotzdem müssen wir, obwohl wir alles mitgetragen haben, schon wieder schließen. Wieviel wollt ihr uns noch zumuten?!? Eine ganze Branche ist am Ende seiner Kräfte! Und die Frage ist wie lange können wir noch durchhalten?
Das Friseurhandwerk ist ein Grundbedürfnis der Gesellschaft und steht selbst kurz vor dem Ruin
Mittlerweile eindreiviertel Jahre wird das Friseurhandwerk in seiner gesamten Leistungsfähigkeit massiv beschnitten. Zahlreiche Lockdownmaßnahmen und sonstige auferlegte Zugangsbeschränkungen durch die politischen Entscheidungen treiben das Friseurhandwerk vielfach in den existenziellen Ruin. Auch wenn die Betriebe derzeit noch arbeiten dürfen, führen die sich ständig veränderten G-Regelungen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen dauerhaft zu erheblichen finanziellen Einbußen. Gleichzeitig werden wir auf der Ausgabenseite mit Mindestlohnforderungen, EEG-Umlage, steigenden Mobilitätskosten und einer hohen Inflation zusätzlich belastet. Auch die geforderten Hygienemaßnahmen erfordern nicht unerhebliche finanzielle Belastungen. Viele Betriebe, die derzeit auch noch aufgefordert werden, Großteile der Soforthilfe und sonstigen Überbrückungshilfen zurückzuzahlen, stehen vor dem AUS. Die überwältigende Nachfrage und Leistungsfähigkeit des Friseurhandwerks nach der Wiedereröffnung war nur ein kurzer temporärer Effekt, der über die Tatsache hinwegtäuscht, dass das Friseurhandwerk einen anhaltenden erheblichen Verlust verzeichnet. Die meisten Betriebe haben ihre Rücklagen aufgebraucht und viele mussten sogar auf ihre existenzielle private Grundsicherung zur Erhaltung ihres Salons zurückgreifen. Diesmal gehen unsere Betriebe finanziell geschwächt in den Lockdown. Während wöchentlich wechselnde Verordnungen und Auflagen die Betriebe an den Rand des Abgrunds treiben, müssen wir zusehen, wie ein großer Anteil unserer Arbeit in den Schwarzmarkt abwandert und die Brache sich weiter atomisiert. Ein für unser Handwerk irreparabler Schaden.
Das Friseurhandwerk ist sicher, wir sind kein Pandemietreiber, sorgen nicht für die Hospitalisierung
Seit Beginn der Pandemie gehört das Friseurhandwerk zu den Branchen, die durch besondere Auflagen und Verordnungen in die Opferhaltung für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Bevölkerung getrieben worden sind. Viele Regelungen waren hierbei nicht immer nachvollziehbar. Nachweislich ist der Friseursalon kein Pandemietreiber und trägt keine Verantwortung für die steigende Hospitalisierung. Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung BGW weisen aus, dass ein betriebliches Infektionsgeschehen angesichts der millionenfachen Behandlungen und Kundenkontakte in den vergangenen Monaten nahezu nicht stattgefunden hat. Wissenschaftliche Erkenntnisse untermauern diese Tatsache. Von Anfang an hatte das Friseurhandwerk ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept. Wir leben die betriebliche AHA+L-Formel und einen erhöhten Arbeitsschutzstandard unabhängig von der Corona-Ampel täglich vor. Wir vertreten ein Vollhandwerk der Anlage A – HwO, in dem die Berufsbildposition Körperhygiene und Gesundheitsschutz schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Eine Steuerung von Kundenbewegungen findet durch Terminierungen in der Regel statt und die Nachverfolgungsmöglichkeiten von Kontaktpersonen sind auch längstens Standard. Dies alles war auch schon vor Corona präsent. Der Friseursalon mit seinen Hygienestandards ist sicher, eine zunehmende Schwarzarbeit kann dies nicht gewährleisten. Und somit ist eines sicher: die Schließung der Salons treibt die Schwarzarbeit an und befeuert somit die pandemische Lage!
Das Friseurhandwerk kann auf viele Hilfspakete in dieser Krise nicht zugreifen
Viele Friseurunternehmen verfehlen aufgrund der engen Auslegung der Bescheide für Hilfen oft nur knapp die Voraussetzung für die Antragsstellung. Somit kamen und kommen zahlreiche Hilfspakete nicht in Frage. Die facettenreichen Betriebsstrukturen, die betriebliche Systematik sowie die beruflichen Besonderheiten der Friseurbrache wurden und werden hier nicht berücksichtigt. So mussten die meisten Betriebe eine behördlich angeordnete Schließung ohne Selbstverschulden hinnehmen. Weder für die betrieblichen Schäden noch für die private Grundsicherung haben wir angemessene Entschädigung erhalten. Die Rückzahlungsaufforderungen für erhaltene Soforthilfen, die derzeit an viele Betriebe ergehen, sind meist unverhältnismäßig und unverständlich. Während andere Branchen mit den Überbrückungshilfen Gewinne verzeichnen, kämpft das Friseurhandwerk ums Überleben und scheitert an den Hürden für die versprochenen Hilfsmaßnahmen. Mit jeder weiteren Verschärfung der Kontaktbeschränkung im Friseurhandwerk werden wir in den Ruin getrieben, ohne an der Hospitalisierung maßgebend beigetragen zu haben und obwohl wir uns immer an die Hygieneregelungen im Betrieb gehalten haben. Wir dürfen nicht schon wieder zum politischen Opfer werden, weil das Impfziel nicht erreicht wurde, Impfzwang nicht durchgesetzt und andere öffentliche Bereiche und Einrichtungen nicht flächendeckend überprüft werden können bzw. nicht geschlossen werden sollen. Wir kennen in der Regel den G-Status in unserem betrieblichen Umfeld. Die jetzige Situation und auch noch folgende Maßnahmen und Verschärfungen treiben eine für die Gesellschaft wichtige Branche in den Ruin. Das Friseurhandwerk durchlebt gerade die größte Krise in der Nachkriegsgeschichte. Uns ist die dramatische Situation in der Pandemie bekannt, aber wir sind und waren nie die Pandemietreiber. Der Hilferuf einer ganzen Branche ist bei den Zuständigen leider noch immer nicht angekommen.
Daher fordert das bayerische Friseurhandwerk:
Das Friseurhandwerk muss weiterarbeiten
Die sichere Dienstleistung in geschulten Betrieben wandert sonst in eine unkontrollierbare Schwarzarbeit ab und zerstört eine ganze Branche. Wir dürfen nicht mit der körpernahen Dienstleistung der Prostitutionsstätten auf eine Stufe gestellt werden. Das ist diskriminierend und unverhältnismäßig. Wir haben mit unserem Hygienekonzept sicheres Arbeiten bewiesen. Eine Schließung führt zu Personalabbau, einer weiter sinkenden Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und belasten nachhaltig das Sozialsystem.
Verlängerung und Nachbesserung der Überbrückungshilfen
Das Friseurhandwerk muss aufgrund der unverschuldeten Schließung und Einschränkungen in der unternehmerischen Freiheit angemessen entschädigt werden. Bei der Überbrückungshilfen muss neben dem bisherigen Fixkostenbezug die Komponente des kalkulatorischen Unternehmerlohns bundeseinheitlich berücksichtigt werden. Bei den bisherigen Anträgen der Hilfsprogramme wurden die gewerkspezifischen Besonderheiten nicht berücksichtigt. Wir fordern eine unbürokratische Soforthilfe wie im Frühjahr 2020, um die private Existenz der Unternehmer zu sichern.
Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildung sichern“
Das Friseurhandwerk mit seiner hohen Ausbildungs- und Integrationsleistung bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung bei dieser Aufgabe. Trotz der Schließungen hat das Friseurhandwerk hier im vergangenen einen hohen Beitrag geleistet. Das Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ muss um eine dauerhafte Unterstützung für die Ausbildungsbetriebe erweitert werden.
Besonders das Friseurhandwerk wird in Verordnungen mit zum Teil überzogenen Dokumentationspflichten bedacht, während andere Branchen mit einem weit aus höheren Infektionsrisiko die Kontrollmöglichkeiten aufgrund fehlender Umsetzungsfähigkeit von sich weisen. Dokumentationspflichten müssen auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden.
Anpassung der Kontrollmechanismen für Schwarzarbeit oder Einhaltung der Regelwerke
Schwarzarbeit und Nichteinhaltung der Verordnungen und Auflagen führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung und schaden letztendlich der gesamten Gesellschaft. Während sich die meisten Betriebe an die Regelungen halten, entstehen immer mehr organisierte kriminelle Strukturen am Markt, die mit Dumpinglöhnen und Dumpingpreisen den Markt weiter atomisieren. Hierfür fordern wir eine Ausweitung der Kontrollen.
Interministerieller Arbeitskreis unter Einbeziehung des bayerischen Landesinnungsverbandes
Das bayerische Friseurhandwerk fordert bei den Beratungen und Entscheidungen der zuständigen bayerischen Ministerien und Organisationen einbezogen zu werden, wenn es um Corona Maßnahmen geht. Auf Landesebene halten die bayerischen Friseure einen interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes für dringend notwendig und geboten.
7% Umsatzsteuer für das Friseurhandwerk
Mit fast 50 % Personalkosten verlangt das Friseurhandwerk schon seit langem eine Entlastung mit einer Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 %. Als Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des stark durch die Pandemie geschädigten Friseurhandwerks, in dem es auch keinen Nachholeffekt geben kann, muss dieser längst überfällige Schritt nun endlich erfolgen.
Mindestlohn gefährdet die Tarifautonomie vieler Gewerke
Mit einem Mindestlohn von 12 Euro würde die gesamte Tariflohnstruktur und Tarifautonomie in Deutschland stark beschränkt. Eine differenzierte Entlohnung von un- oder angelernten Beschäftigten auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite wäre dann für viele kleine Unternehmen kaum noch zu stemmen.
WIR FÜHLEN UNS WIEDER EINMAL IM STICH GELASSEN!!!
Christian Kaiser
Friseurunternehmer, Obermeister Friseurinnung München und Landesinnungsmeister des bayerischen Friseurhandwerks
nach der gestrigen Pressekonferenz ist der Schock groß! Die angekündigten Maßnahmen müssen zwar erst im bayerischen Kabinett beschlossen werden, aber das dürfte wohl nur noch eine Formsache sein. Angekündigt wurde:
Ab Mittwoch, zunächst bis 15. Dezember soll Folgendes gelten:
2G auch für Friseure und Kosmetiker – das heißt es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene zum Friseur oder Kosmetiker.
Ob die 10 qm-Regel auch wieder für uns Friseure gilt, war nicht verständlich. Dies werden wir wohl erst nächste Woche erfahren.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1000 und mehr sollen in den betroffenen Landkreisen (sogenannte Hotspots) neben vielen anderen auch die Friseure und Kosmetiker schließen!
Genauere für uns gültige Informationen liegen uns derzeit leider nicht vor. Hier müssen wir wohl auf die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts warten.
Wir sind fassungslos: Natürlich muss in dieser Situation mit täglich neuen Rekorden bei den Ansteckungen gehandelt werden, aber:
Wieder werden Unschuldige in die Schuld genommen!
Wir Friseure haben ein sehr gut funktionierendes Hygienekonzept, haben uns an alle Beschränkungen und Maßnahmen gehalten – und werden nun doch wieder geschlossen! Und das, obwohl wir keine Pandemietreiber sind! Es gab nahezu keine Ansteckungen in unseren Salons, das geht aus Meldungen der BGW eindeutig hervor.
Wieder müssen Kunden, die auf den Friseur dringend angewiesen sind, ohne uns ausharren.
Wieder werden viele Kolleginnen und Kollegen in eine finanzielle Notlage gedrängt, denn die Reserven sind schon längst aufgebraucht.
Der Frust ist verständlicherweise groß! Wir soll es nun weiter gehen? Wir hoffen, über das Wochenende ein paar Antworten von den verantwortlichen Ministerien zu bekommen!
Und natürlich hoffen wir, dass die 7-Tage-Inzidenz in München und Umland nicht weiter ansteigt! Stand für München heute laut RKI: 756,3
Mit kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister
bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach! Soeben wurde eine Mail mit neuen Informationen und ein paar Antworten auf offene Fragen im Handling zu der aktuellen Verordnung verschickt.
Sie sind Mitglied und haben keine E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle der Innung!
Mit kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister
nach der Veröffentlichung der aktuellen Verordnung Freitag Nacht bleiben leider wieder einmal viele Fragen im Handling mit den verschärften Regelungen vor allem im Zusammenhang mit ungeimpften Mitarbeiten und Auszubildenden offen. Leider konnten diese über das Wochenende mit den zuständigen Ministerien nicht geklärt werden. Wir hoffen hier stündlich auf genauere Abklärung bezüglich der rechtlichen Vorgaben. Sobald wir hier Informationen weitergeben können, werden wir Sie wieder per Mail informieren.
Mit kollegialen Grüßen Christian Kaiser Obermeister