Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern wurden im bayerischen Kabinett Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen beschlossen.
Die 3G-Regel gilt ab 9. Februar – leider liegen uns noch keine Informationen zur konkreten Umsetzung dieser Reglung vor.
Des Weiteren ist die Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung nicht mehr vorgeschrieben.
Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach – sobald wir genauere Angaben zu den neuen Regelungen bekommen, schicken wir Ihnen wie immer eine E-Mail zu.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister