Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 26.06.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seitens der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gibt es eine Aktualisierung bezüglich der Empfehlungen zum Arbeitsschutz:
Die Haarwäsche vor einer Haarfarbe ist nicht notwendig, wenn der/die Friseur/in beim Auftragen und beim Herunterwaschen der Haarfarbe Handschuhe trägt.
Alle anderen Dienstleistungen sind weiterhin ausschließlich am gewaschenen Haar zu erbringen. Erst nach der Haarwäsche dürfen die Handschuhe ausgezogen werden.

Hier ist der Link zur BGW-Website zum Nachlesen:
https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Friseure-Corona_node.html

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister