Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 20.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der gestrigen Pressekonferenz ist der Schock groß!
Die angekündigten Maßnahmen müssen zwar erst im bayerischen Kabinett beschlossen werden, aber das dürfte wohl nur noch eine Formsache sein.
Angekündigt wurde:

Ab Mittwoch, zunächst bis 15. Dezember soll Folgendes gelten:

  • 2G auch für Friseure und Kosmetiker – das heißt es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene zum Friseur oder Kosmetiker.
  • Ob die 10 qm-Regel auch wieder für uns Friseure gilt, war nicht verständlich. Dies werden wir wohl erst nächste Woche erfahren.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1000 und mehr sollen in den betroffenen Landkreisen (sogenannte Hotspots) neben vielen anderen auch die Friseure und Kosmetiker schließen!

Genauere für uns gültige Informationen liegen uns derzeit leider nicht vor. Hier müssen wir wohl auf die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts warten.

Wir sind fassungslos: Natürlich muss in dieser Situation mit täglich neuen Rekorden bei den Ansteckungen gehandelt werden, aber:

Wieder werden Unschuldige in die Schuld genommen!

Wir Friseure haben ein sehr gut funktionierendes Hygienekonzept, haben uns an alle Beschränkungen und Maßnahmen gehalten – und werden nun doch wieder geschlossen!
Und das, obwohl wir keine Pandemietreiber sind! Es gab nahezu keine Ansteckungen in unseren Salons, das geht aus Meldungen der BGW eindeutig hervor.

Wieder müssen Kunden, die auf den Friseur dringend angewiesen sind, ohne uns ausharren.

Wieder werden viele Kolleginnen und Kollegen in eine finanzielle Notlage gedrängt, denn die Reserven sind schon längst aufgebraucht.

Der Frust ist verständlicherweise groß! Wir soll es nun weiter gehen?
Wir hoffen, über das Wochenende ein paar Antworten von den verantwortlichen Ministerien zu bekommen!

Und natürlich hoffen wir, dass die 7-Tage-Inzidenz in München und Umland nicht weiter ansteigt! Stand für München heute laut RKI: 756,3

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Corona-Aktualisierung

Stand: 09.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach!
Soeben wurde eine Mail mit neuen Informationen und ein paar Antworten auf offene Fragen im Handling zu der aktuellen Verordnung verschickt.

Sie sind Mitglied und haben keine E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle der Innung!

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 08.11.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach der Veröffentlichung der aktuellen Verordnung Freitag Nacht bleiben leider wieder einmal viele Fragen im Handling mit den verschärften Regelungen vor allem im Zusammenhang mit ungeimpften Mitarbeiten und Auszubildenden offen.
Leider konnten diese über das Wochenende mit den zuständigen Ministerien nicht geklärt werden.
Wir hoffen hier stündlich auf genauere Abklärung bezüglich der rechtlichen Vorgaben. Sobald wir hier Informationen weitergeben können, werden wir Sie wieder per Mail informieren.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Corona-Aktualisierung

Stand: 05.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Verordnung zu den verschärften Regelungen, die ab 06. November gültig sein sollen, liegen uns noch nicht vor…
Jedoch haben wir Ihnen die Ankündigungen der Pressemitteilung nach der gestrigen Kabinettssitzung zusammengefasst (ohne Gewähr) und per Mail zugeschickt.
Also: Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail- Postfach!

Wir hoffen mit der voraussichtlich in dieser Nacht veröffentlichen Verordnung noch offene Fragen und Details zum Handling der verschärften Regelungen beantworten zu können. Hier müssen wir uns noch in Geduld fassen…

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 02.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute gilt die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für Friseure gelten folgende neuen Regelungen:

  • Die 10 qm-Regel gilt ab sofort nicht mehr.
  • Kein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Kunden.
    Allerdings wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  • Die Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken) gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.

Weiterhin gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, das heißt:
Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Nachweis erforderlich). Hier sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet werden, ausgeschlossen.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 23.08.2021

Ab dem 23.08.2021 tritt die Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.08.2021 in Kraft.
Das heißt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr müssen Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis erbringen. Die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) tritt hier in Kraft.

Kein Testnachweis ist erforderlich für:

  • vollständig geimpfte Personen ohne Symptome
  • genesene Personen ohne Symptome
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden

Es muss ein Impf- oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.

Für alle anderen Kunden gilt der Nachweis eines Negativtests, der vor der Erbringung einer Dienstleistung oder bei einer Kontrolle vorgezeigt werden muss. Dieser kann elektronisch oder schriftlich erbracht werden.
Für den Salon besteht keine Dokumentationspflicht.
Zulässig ist:

  • PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
    Es ist also weiterhin möglich, dass sich Kunden vor dem Salon (unter Aufsicht) selbst testen. Der Test kann vom Kunden mitgebracht oder vom Friseur gestellt/verkauft werden.

Leider wirft die neue Regelung wieder einige ungeklärte Fragen für die Umsetzung auf, die wir versuchen zeitnah zu klären.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

19. Wallfahrt der Friseure zum Kloster Andechs

Nach diesen langen und anstrengenden Monaten, freuen wir uns nun besonders auf unseren traditionellen Bittgang zum Kloster Andechs.

Am Montag, 28. Juni 2021 geht es los!
Treffpunkt ist um 9.45 Uhr am S-Bahnhof Herrsching.

Die Wanderung durch das wunderschöne Kiental (4 km) hinauf zur Wallfahrtskirche wird durch kleine Andachten unterbrochen.
Wer nicht wandern will oder kann, nutzt den Bus 951 nach Andechs (Abfahrt alle 30 Minuten).

Der Gottesdienst in der Wallfahrtskirche beginnt um 11.45 Uhr.
Wichtig: Zutritt zur Kirche ist nur mit FFP2-Maske erlaubt, die Sitzplätze sind auf maximal 100 begrenzt (keine Stehplätze).
Wer keinen Sitzplatz ergattern kann, geht schon mal in den Biergarten.

Ab 12.30 Uhr wird im Biergarten (bei Schlechtwetter im Wappensaal) für das leibliche Wohl gesorgt.
Zu beachten: Kontaktdaten-Erhebung vor dem Biergarten, Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich (nicht am Tisch).

Um Voranmeldung wird Corona-bedingt gebeten!

Kontakt:
Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks
Telefon: 08141 / 36 66 170
Fax: 08141 / 36 66 180
mail to: info@friseurebayern.de

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 11.05.2021, 9.00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die 7-Tage-Inzidenz in München Stadt liegt seit mehr als 5 Tagen unter 100.
Laut Infektionsschutzmaßnahmengesetz gilt somit wieder die Inzidenzeinstufung „50 – 100“

Für die Friseursalons bedeutet das:
-> die Testpflicht für den Kunden entfällt
-> die FFP2-Masken-Pflicht für Friseure entfällt

Weiterhin gilt:
-> FFP2-Masken-Pflicht für Kunden
-> medizinische Maske für den Friseur
-> Abstandsregelungen, mindestens 1,5 Meter zwischen den Kunden
->10 qm pro Kunde / Person

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 24.04.2021

„Bundes-Notbremse“ tritt in Kraft.

Die verschärften Regelungen der „Bundes-Notbremse“ treten automatisch ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und höher an 3 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft.

Im Friseursalon müssen Kunden jetzt einen negativen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Frsieure müssen nun zusätzlich zu allen bisherigen Regelungen zwingend eine FFP2-Maske tragen.

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100, ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests seitens des Kunden und die Tragepflicht der FFP2-Maske für den Friseur wieder aufgehoben.
Alle anderen Regelungen bleiben trotzdem bestehen.

Es ist empfehlenswert, sich auf der Homepage der Stadt München oder des jeweiligen Kreises über die aktuellen Inzidenzwerte zu informieren.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister