Wir lassen das Licht weiter an!

Friseur-Aktion “Lasst euer Licht an” als Dankeschön für die Kundentreue.

Unter strengen Auflagen dürfen Friseursalons am 1. März wieder öffnen. Mit der Friseur-Aktion „Lasst euer Licht an“ wollen die bayerischen Friseure sich für die Treue und das Verständnis bei ihren Kundinnen und Kunden bedanken. Nach dem großen Erfolg und der enormen Resonanz der Aktionen in den vergangenen Wochen bleiben die Lichter auch diesen Freitag ab 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr in den Friseursalons an. 

„Viele Friseure machen sich für ihre Kunden bereit“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle Terminwünsche sofort erfüllen können. Bitte akzeptieren Sie auch Termine, die nicht sofort in der ersten Märzwoche sind.“ Die Salons in Bayern müssen zudem das strenge Hygienekonzept und die Abstandsregelungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege umsetzen.

 „Wir freuen uns sehr auf die Herausforderung wieder Schönheit zu verbreiten. Seit Mitte Dezember sind die Haare gewachsen und den Wildwuchs gilt es nun zu bändigen“, so Landesinnungsmeister Kaiser weiter. “Wir brennen schließlich für unsere Kunden”, so bringt die Lindauer Friseurmeisterin Petra Zander, Vorstandsmitglied im Landesinnungsverband und Initiatorin der Aktion, das Anliegen in dieser Woche auf den Punkt. “Vielen Dank für das solidarische Verhalten innerhalb der Branche und ein besonders großes Dankeschön für die Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden.”

Dank sagt der Landesinnungsverband an alle Kolleginnen und Kollegen, die im Lockdown vernünftig geblieben sind und die unmoralischen Angebote der Schwarzarbeit abgelehnt haben. Und natürlich gilt der Dank auch allen, die sich zum Wohle des Friseurhandwerks stark gemacht haben.

Von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr wird daher die symbolische Aktion “Lasst euer Licht an” fortgesetzt. Jeder Salon in Bayern ist aufgerufen, sich bei dieser stillen Aktion der Freude zu beteiligen und zu zeigen: „Wir brennen für unsere Kunden! Und als Dank lassen wir das Licht an, damit sie wissen: Wir freuen uns auf Sie!“

Bayerns Friseure schlagen Alarm im Bundestag und Landtag

Heute ging ein Hilferuf des bayerischen Friseurhandwerks an die Adresse der bayerischen Bundestagsabgeordneten in Berlin und die Abgeordneten des Bayerischen Landtags in München. Wir drucken den Wortlaut des Briefes hier ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn es so weitergeht, dann geht es nicht mehr weiter. Das gilt zumindest für viele Friseurbetriebe in Bayern. Jetzt muss schnell gehandelt werden, denn die Rücklagen sind nach mehr als 13 Wochen Schließung seit März 2020 aufgebraucht. Unsere bayerischen Friseurinnen und Friseure brauchen endlich eine umgehende und unbürokratische Soforthilfe, um die unverschuldete Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Wir senden ein SOS für unsere Betriebe an Sie. 

Seit 16. Dezember dürfen Friseure ihre Dienstleistungen nicht mehr erbringen. Seit über sieben Wochen ist der Umsatz bei Null, während die Kosten weiterlaufen. Und die staatliche Unterstützung beträgt bei den meisten Salons bis heute 0 Cent. Angesichts von Kurzarbeitergeld, Ausbildungsprämien, vereinfachter Grundsicherung, KfW-Krediten und Überbrückungshilfe schier unglaublich. Und dennoch bittere Realität: Friseure verhungern gerade am ausgestreckten Arm des deutschen Staates. Warum das so ist, wollen wir Ihnen gerne erklären und fordern Ihre Unterstützung.

Überbrückungshilfe
Die Kriterien der Überbrückungshilfe II erfüllen nur wenige Friseursalons. Vom 4. Mai bis 15. Dezember 2020 durften die Salons ihre Dienstleistungen erbringen. Aufgrund der hohen Hygienestandards waren zwar die Kosten höher und die Auslastung geringer, doch der Umsatzrückgang lag in der Regel unter den erforderlichen 30 Prozent.
Mit der Schließung ab 16. Dezember 2020  sind die Friseursalons antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III. Mittlerweile sind über sieben Wochen ohne Umsätze ins Land gegangen. Und auch über sieben Wochen ohne die Chance, einen Antrag für die Überbrückungshilfe III zu stellen. Unter der Hand ist zu erfahren, dass die Antragstellung auch nicht vor Ende Februar möglich sein wird. Bis das System wirklich rund läuft soll es Mitte März sein, sodass mit der Auszahlung nicht vor Ende März zu rechnen sei. Die betrieblichen und privaten Ausgaben laufen von diesen Problemen völlig unbeeindruckt gnadenlos weiter.
Apropos private Ausgaben: Dass ein Einzelunternehmer vom Gewinn seinen Lebensunterhalt, seine Krankenversicherung und Altersvorsorge bestreiten muss, lässt die Überbrückungshilfe außer Acht. Ein Unternehmerlohn ist bei den berücksichtigungsfähigen Kosten bislang nicht vorgesehen. Aber dafür hat der Unternehmer ja einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, im Volksmund auch Stütze genannt.

Grundsicherung
Vom psychologischen Problem, einen Unternehmer, der es gewohnt ist Menschen und ein Unternehmen zu führen, auf die Grundsicherung/Hartz IV/Stütze zu verweisen, wollen wir an dieser Stelle mal absehen. Viele Unternehmer haben ihren Stolz und ihre Vorbehalte über Bord geworfen und noch im Dezember einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. So viele Unternehmer, dass die Bearbeitung der Anträge auf sich warten lässt. Bis heute. Fazit: Ein vereinfachter Zugang (= Antragstellung) heißt nicht, dass sieben Wochen später schon Geld auf dem Konto ist.

Kurzarbeitergeld
Wie gut, dass der Unternehmer wenigstens für seine Mitarbeiter, sofern es sich nicht um geringfügig Beschäftigte oder Azubis handelt, Kurzarbeit beantragen kann. Ein Instrument, das Friseuren bis zum Frühjahr 2020 gänzlich fremd war. Aber im zweiten Lockdown ist man ja geübter. Also wurde gleich im Dezember Kurzarbeit angezeigt und Kurzarbeitergeld beantragt. Am Monatsende ist allerdings erstmal der Arbeitgeber in der Pflicht und muss das Kurzarbeitergeld vorstrecken. Inzwischen wurden Gehalt/Kurzarbeitergeld für Dezember und Januar vom Unternehmer an die Mitarbeiter überwiesen – wenn der finanzielle Spielraum dafür überhaupt noch vorhanden war, denn das Unternehmen ist seit 16. Dezember ohne Einnahmen! Die Bearbeitung der KuG-Anträge bei der Arbeitsagentur dauert selbstverständlich noch, schließlich gibt es überraschenderweise nach der reihenweisen Schließung von Unternehmen seit Anfang November 2020 eine Vielzahl von Anträgen zu bearbeiten. Aber irgendwann im Laufe des Februars wird das Kurzarbeitergeld vom Dezember schon noch an den Unternehmer ausbezahlt werden. Dann fehlt ja nur noch die Zahlung für Januar. Ob sie rechtzeitig erfolgt, um damit das KuG für Februar vorzustrecken?
Ausbildungsbetriebe werden im übrigen zusätzlich bestraft, denn für die Azubis gibt es in der Regel kein Kurzarbeitergeld.

KfW-Kredite
„Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse“, heißt es auf der Website der KfW. Haben Sie schon einmal versucht, bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit zu beantragen, wenn Ihre Konten allesamt leer sind? Sie werden die gleiche Erfahrung machen wie die Friseurunternehmer, die es versucht haben. Wer leere Konten hat und keine positive Prognose für sein Unternehmen liefern kann – wie auch, wenn es keine Perspektive für die Wiedereröffnung gibt – bekommt auch keinen KfW-Kredit.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Bleibt zumindest die Hoffnung auf einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn Azubis trotz Lockdown weiter ausgebildet werden. Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Weitere Voraussetzung ist, dass auch der Ausbilder nicht in Kurzarbeit ist. Das sollte aber nun doch für den Friseurunternehmer ein Leichtes sein! Wenn, ja wenn da nicht ein kleiner Schönheitsfehler im Programm wäre. Der Ausbilder muss nämlich grundsätzlich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Bei unseren Friseurunternehmen handelt es sich in der Regel um Einzelunternehmen, in denen der Betriebsinhaber aufgrund seiner Meisterqualifikation die Ausbildungsberechtigung hat und daher selber die Verantwortung für die Ausbildung trägt. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat er als Selbstständiger allerdings nicht. Daher wird er auch keinen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, obwohl er mehrere Tage in der Woche seine Azubis an Übungsköpfen oder online unterweist.

Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht. Und daher stehen die Friseurunternehmer nach mehr als sieben Wochen Zwangsschließung im zweiten Lockdown ohne staatliche Unterstützung, mit leeren Konten und ohne Öffnungsperspektive da.

Wir fordern Sie als unsere gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter auf, endlich zu handeln. Die Stimmung in der Friseurbranche ist schlecht, sehr schlecht. Die Betriebe haben die Schließung nicht zu vertreten, müssen sie aber im Moment alleine ausbaden. Als Landesinnungsverband sind wir inzwischen täglich mit drohenden Betriebspleiten konfrontiert.

Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Überhören Sie bitte unser SOS nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Kaiser, Landesinnungsmeister
Doris Ortlieb, Geschäftsführerin

Stiller Protest mit viel Medienpräsenz

Auch mit einem stillen Protest können wir auf unsere Sorgen und Nöte aufmerksam machen.
Dies zeigt sich deutlich anhand der vielen Artikel und Berichte über unsere Aktion „Wir lassen unser Licht an!“.

Die TZ berichtet heute (01.02.2021) erneut:


Ein weiterer Artikel erschien im Münchner Merkur vom 30./31.01.2021

Die Aktion wurde bundesweit ausgeweitet.
Unter dem Slogan „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“ brannte in Tausenden Salons in ganz Deutschland das Licht 24 Stunden lang.
Über die Aktion des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks wurde ebenfalls zahlreich berichtet.

Protestaktion: Friseure lassen das Licht an | tagesschau.de

„Licht an!“: Friseure kämpfen für schnelle Öffnung ihrer Läden – Nachrichten – WDR

„Licht an!“: Friseure warnen vor Betriebssterben (rtl.de)

Wir kämpfen für eine schnelle Wiedereröffnung

In den Zeitungen, im Fernsehen und im Radio. Nahezu täglich finden sich Berichte und Beiträge über die dramatische Lage der Friseure in den Medien wieder.

Hier ein Bericht der TZ vom 30.01.2021:


Am Donnerstag, 28.01.2021 in „Quer“ im Bayerischen Fernsehen ein Fernsehbericht u. a. mit Interview von Obermeister Christian Kaiser.
Zu sehen in der BR Mediathek.

Außerdem zahlreiche weitere Beiträge unserer (Obermeister- und Friseur-) Kolleginnen und Kollegen aus ganz Bayern.
Zu sehen auf der Homepage des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks: https://friseurebayern.com/

Unser stiller Protest mit der Aktion „Wir lassen das Licht an!“ wird auch in der kommenden Woche fortgeführt.
Ganz Corona-Regelkonform machen Friseure mit dieser „stillen“ Aktion auf ihre dramatische Situation aufmerksam.

„Wir lassen das Licht an!“

Aktion geht in die 2. Runde:

Von Freitag, 29.01., 8 Uhr bis Samstag 30.01.2021, 8 Uhr
sollen die Lichter 24 Stunden lang brennen, um auf die schwierige Situation der Friseure aufmerksam zu machen.

  • Wir wollen arbeiten!
    Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen machen den Friseursalon sicher! Für Kunden und Friseur!
  • Unsere Kunden warten!
  • Schwarzarbeit stoppen!
  • Wir wollen sicher und gut ausbilden!
    Ausbildung muss zahlbar sein -> Aufnahme der Ausbildungsvergütung ins KuG
  • Überbrückungshilfen müssen angepasst und schnell gewährt werden!

Alle Friseure sind aufgerufen, mitzumachen! Gemeinsam sind wir stark!
Jeden Freitag für 24 Stunden heißt es: „Wir lassen das Licht an!“

Aktualisierung Corona-Krise


Stand: 20.01.2021, 9.00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem derzeitigen Stand müssen wir leider weiter bis einschließlich 14. Februar 2021 geschlossen bleiben.
Selbstverständlich kämpfen wir weiterhin für eine Verbesserung der Hilfspakete für das Friseurhandwerk, vor allem aber auch für eine vorzeitige Öffnung unserer Betriebe.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

„Wir lassen das Licht an“

24 Stunden-Aktion: „Wir lassen das Licht an“ – Friseure machen am Freitag auf ihr Schicksal aufmerksam.

Mit einer symbolträchtigen Aktion weisen Bayerns Friseure diesen Freitag auf ihre prekäre Situation hin. Die Friseursalons werden 24 Stunden hell erleuchtet sein. „Wir lassen das Licht an“, lautet die Aktion von Friseurmeisterin Petra Zander, Vorstandsmitglied im Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks. Von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr machen die bayerischen Friseure damit auf sich aufmerksam. „Wir wollen 24 Stunden sichtbar bleiben und geben nicht auf“, so Petra Zander. Jeder Friseur in Bayern ist aufgerufen sich an der Aktion vom Landesinnungsverband zu beteiligen. 

„Für Unternehmer im Friseurhandwerk sehen die aktuellen Programme letztlich keine Hilfe für ein würdiges Überleben in der Krise vor. Ihnen bleibt als bisher erfolgreiche Macher nur die Grundsicherung als Rettungsanker“, so beschreibt Zander die Situation. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Wir haben seit fünf Wochen geschlossen und noch keinen Cent erhalten.“ 

Im Moment arbeiten die Friseure in Bayern auf eine Öffnung ihrer Salons am 15. Februar hin.

Appell ans bayerische Kabinett: „Lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“

In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Arbeitsministerin Carolina Trautner und Gesundheitsminister Klaus Holetschek appelliert der Landesinnungsverband für die bayerischen Friseure: „Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“.

Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle und daher wenden wir uns an Sie, sich mit Nachdruck für eine rasche Wiedereröffnung der Friseursalons in Bayern einzusetzen.

Als Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks sprechen wir für 14000 selbstständige Friseure im Freistaat. Nach dem ersten Lockdown und im Lockdown light hat unsere Branche bewiesen, dass Friseurdienstleistungen auch in der aktuellen Pandemie sicher erbracht werden können. Unsere Betriebsinhaber sind aufgrund des Meistervorbehalts hoch qualifiziert. Durch das Unternehmermodell/alternative Betreuung sind sie außerdem besonders befähigt, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern.

Die Friseure waren die erste Branche innerhalb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die einen ausgeklügelten Arbeitsschutzstandard für Pandemie-Bedingungen vorweisen konnte. Dass mit diesem Konzept sicher gearbeitet werden kann, zeigen unter anderem die Zahlen der Berufsgenossenschaft. Im Friseurhandwerk gibt es aktuell sechs gemeldete Covid-19-Fälle für das Jahr 2020 bei 80.000 Friseurbetrieben in ganz Deutschland, von denen keiner anerkannt ist. Daher steht fest: Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle.

Kontrollen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben ergeben, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzstandards in den Betrieben zu 95 Prozent eingehalten wurden. Für eine noch höhere Verbindlichkeit und Kontrollierbarkeit durch die Ordnungsbehörden könnte in der entsprechenden bayerischen Verordnung explizit auf den branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard Bezug genommen und die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten festgelegt werden. Ebenso könnte die FFP2-Maskenpflicht analog zur aktuellen bayerischen Regelung beim Einkaufen und im ÖPNV festgeschrieben werden.

Unser Arbeitsschutzstandard beinhaltet u.a. Regelungen zu:

  • Kontrollierter Zugang zum Friseursalon durch persönliche Terminvergabe
  • Vermeiden von Wartezeiten und Personenansammlungen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Mitarbeitern (mit Ausnahme des Erbringens der Dienstleistung), auch auf Verkehrswegen im Salon
  • Maskenpflicht
  • Ausreichender Luftaustausch in allen Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen
  • Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Arbeitsplätze

Der Lockdown führt massiv zu Schwarzarbeit. Friseurdienstleistungen haben eine große Bedeutung in der alltagsbezogenen Grundversorgung der Bevölkerung. Aktuell beobachten wir mit großer Sorge einen massiven Anstieg “unmoralischer” Angebote von Verbrauchern, die bei Friseuren wegen privater Termine für Haarschnitte nachfragen. Seriöse Friseure lehnen dies selbstverständlich ab. Dennoch beflügelt die aktuelle Schließung der Friseurbetriebe die Schwarzarbeit. Eine fatale Entwicklung in Zeiten einer Pandemie, die unserem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen zu drücken, komplett zuwiderläuft. Der Bereich der Schwarzarbeit entzieht sich de facto jeder Kontrolle und Nachverfolgung von Infektionsketten; Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auch einen Kunden- und Infektionsschutz bewirken, spielen dort keine Rolle. 

Die bayerischen Friseure zählen auf Ihre Unterstützung. Unsere sachlichen Argumente sprechen für eine Öffnung der bayerischen Friseursalons am 1. Februar. Das bayerische Friseurhandwerk steht hinter der Pandemie-Bekämpfung der bayerischen Staatsregierung, sieht aber Korrekturen für die Friseurbranche als absolut notwendig an. Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen.

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 12.01.2021, 8.30 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 und der Abklärung einiger Sachverhalte mit der zuständigen Kammer, können wir nun folgende Informationen zum Betrieb in der Innung weitergeben:

Schulungen jeglicher Art im Präsenzunterricht sind untersagt. Dies gilt vorab bis 31.01.2021. Dazu zählen alle überbetrieblichen Lehrgänge, Abiturientenkurs, Meisterkurs, Seminare usw.

Die Gesellenprüfung Teil 2 (Ende Januar 2021) findet unter den bekannten Hygieneschutzmaßnahmen statt!

Änderungen jeder Art werden mit der erneuten Beurteilung der Infektionslage und den daraus resultierenden Bestimmungen seitens der Regierung Ende Januar erwartet.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister