Appell ans bayerische Kabinett: „Lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“

In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Arbeitsministerin Carolina Trautner und Gesundheitsminister Klaus Holetschek appelliert der Landesinnungsverband für die bayerischen Friseure: „Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“.

Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle und daher wenden wir uns an Sie, sich mit Nachdruck für eine rasche Wiedereröffnung der Friseursalons in Bayern einzusetzen.

Als Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks sprechen wir für 14000 selbstständige Friseure im Freistaat. Nach dem ersten Lockdown und im Lockdown light hat unsere Branche bewiesen, dass Friseurdienstleistungen auch in der aktuellen Pandemie sicher erbracht werden können. Unsere Betriebsinhaber sind aufgrund des Meistervorbehalts hoch qualifiziert. Durch das Unternehmermodell/alternative Betreuung sind sie außerdem besonders befähigt, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern.

Die Friseure waren die erste Branche innerhalb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die einen ausgeklügelten Arbeitsschutzstandard für Pandemie-Bedingungen vorweisen konnte. Dass mit diesem Konzept sicher gearbeitet werden kann, zeigen unter anderem die Zahlen der Berufsgenossenschaft. Im Friseurhandwerk gibt es aktuell sechs gemeldete Covid-19-Fälle für das Jahr 2020 bei 80.000 Friseurbetrieben in ganz Deutschland, von denen keiner anerkannt ist. Daher steht fest: Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle.

Kontrollen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben ergeben, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzstandards in den Betrieben zu 95 Prozent eingehalten wurden. Für eine noch höhere Verbindlichkeit und Kontrollierbarkeit durch die Ordnungsbehörden könnte in der entsprechenden bayerischen Verordnung explizit auf den branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard Bezug genommen und die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten festgelegt werden. Ebenso könnte die FFP2-Maskenpflicht analog zur aktuellen bayerischen Regelung beim Einkaufen und im ÖPNV festgeschrieben werden.

Unser Arbeitsschutzstandard beinhaltet u.a. Regelungen zu:

  • Kontrollierter Zugang zum Friseursalon durch persönliche Terminvergabe
  • Vermeiden von Wartezeiten und Personenansammlungen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Mitarbeitern (mit Ausnahme des Erbringens der Dienstleistung), auch auf Verkehrswegen im Salon
  • Maskenpflicht
  • Ausreichender Luftaustausch in allen Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen
  • Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Arbeitsplätze

Der Lockdown führt massiv zu Schwarzarbeit. Friseurdienstleistungen haben eine große Bedeutung in der alltagsbezogenen Grundversorgung der Bevölkerung. Aktuell beobachten wir mit großer Sorge einen massiven Anstieg “unmoralischer” Angebote von Verbrauchern, die bei Friseuren wegen privater Termine für Haarschnitte nachfragen. Seriöse Friseure lehnen dies selbstverständlich ab. Dennoch beflügelt die aktuelle Schließung der Friseurbetriebe die Schwarzarbeit. Eine fatale Entwicklung in Zeiten einer Pandemie, die unserem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen zu drücken, komplett zuwiderläuft. Der Bereich der Schwarzarbeit entzieht sich de facto jeder Kontrolle und Nachverfolgung von Infektionsketten; Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auch einen Kunden- und Infektionsschutz bewirken, spielen dort keine Rolle. 

Die bayerischen Friseure zählen auf Ihre Unterstützung. Unsere sachlichen Argumente sprechen für eine Öffnung der bayerischen Friseursalons am 1. Februar. Das bayerische Friseurhandwerk steht hinter der Pandemie-Bekämpfung der bayerischen Staatsregierung, sieht aber Korrekturen für die Friseurbranche als absolut notwendig an. Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen.

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 12.01.2021, 8.30 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 und der Abklärung einiger Sachverhalte mit der zuständigen Kammer, können wir nun folgende Informationen zum Betrieb in der Innung weitergeben:

Schulungen jeglicher Art im Präsenzunterricht sind untersagt. Dies gilt vorab bis 31.01.2021. Dazu zählen alle überbetrieblichen Lehrgänge, Abiturientenkurs, Meisterkurs, Seminare usw.

Die Gesellenprüfung Teil 2 (Ende Januar 2021) findet unter den bekannten Hygieneschutzmaßnahmen statt!

Änderungen jeder Art werden mit der erneuten Beurteilung der Infektionslage und den daraus resultierenden Bestimmungen seitens der Regierung Ende Januar erwartet.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 08.01.2021, 15 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir alle den Presseberichten der vergangenen Tage entnehmen konnten, werden unsere Salons vorerst bis einschließlich 31.01.2021 geschlossen bleiben.
Eine Neubewertung der Situation seitens der Regierung ist voraussichtlich für den 25.01.2021 geplant.

Wir sind dauerhaft auf allen Ebenen (LIV, ZDF) bemüht, für uns vorzeitig eine Veränderung der Situation herbeizuführen.
Über den aktuellen Sachstand informieren wir Sie per Mail im Mitgliederversand. Dies gilt auch für mögliche Hilfspakete.

Derzeit warten wir auf die Veröffentlichung der 12. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, um verbindliche Aussagen bezüglich der Aus- und Weiterbildung treffen zu können.
Auch in Bezug auf Regelungen für anstehende Prüfungen sind wir in der Klärung mit den Handwerkskammern. Wir bitten hier um Geduld Ihrerseits, bis die rechtliche Situation abgeklärt ist.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Ein herzliches Dankeschön

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu.
Zeit, sich bei einem großartigen Team zu bedanken!

Allen voran möchte ich den Mitarbeitern der Geschäftsstelle ganz herzlich für Ihr großes Engagement danken.
Sie haben in diesem schwierigen Jahr durchgehend die Stellung gehalten, hatten für alle Sorgen, Kritiken und Regelungen ein offenes Ohr. Sie haben unermüdlich Informationen über Regelungen und Anordnungen weitergegeben und waren für unsere Mitglieder immer ein verlässlicher Ansprechpartner.

Aber auch das Team im Schulungszentrum musste sich nicht nur einmal sehr kurzfristigen Terminumstellungen, neuen Regelungen und Verordnungen anpassen. Daher auch hier mein großer Dank an die Leitung des Schulzentrums mit allen Kursleitern, Dozenten, Prüfern…

Auch allen anderen Mitwirkenden unserer Innung (von der Haustechnik, über die EDV usw.) möchte ich an dieser Stelle für Ihre Mitarbeit und Unterstützung danken.

Und zu guter Letzt danke ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Für Ihre Unterstützung, für manche Anregung, aber auch Ihr Lob, das uns gerade in den letzten Tagen oft erreicht hat. Das tut gut und motiviert uns.

Persönlich und im Namen des Vorstandes wünschen wir
Ihnen allen und Ihren Lieben ein Frohes Fest und für das neue Jahr vor allem Gesundheit, Glück und viel Kraft.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 13.12.2020, 14 Uhr

Bund und Länder beschließen harten Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020.
Dies betrifft nach jetzigen Erkenntnissen auch das Friseurhandwerk.

Nach derzeitigem Stand ist eine Schließung bis voraussichtlich 10.01.2021 geplant.
Jedoch lässt sich jetzt an den politischen Nebensätzen eine Schließung über den 10. Januar hinaus ableiten. Die Entscheidung hierüber soll am 05.01.2021 getroffen werden.

Schöpfen Sie alle betrieblichen Möglichkeiten aus, um den Betrieb herunterzufahren (Überstundenabbau, Urlaubsabbau, Antrag Kurzarbeit…).

Über die betrieblichen Hilfspakete informieren wir Sie persönlich via
E-Mail (Bitte beachten Sie hierzu das gelbe E-Mail-Formular aus unserem letzten Versand vom 02.12.2020).

Bei den Arbeitszeiten für die zwei verbleibenden Arbeitstage sind die regionalen Ausgangsbeschränkungen zu berücksichtigen.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Gute Nerven, bleiben Sie stark und vor allem gesund!
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

PS: Trotzdem noch einen schönen 3. Advent!

Hinweise zur voraussichtlichen Eröffnung unserer Salons

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen viele Fragen zur Umsetzung des Regelwerks der BGW.

Hier möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Schreiben aktuell zur Prüfung und weiteren Abstimmung bei den zuständigen bayerischen Ministerien bearbeitet wird. Da die Betroffenheit von Corona in den Ländern unterschiedlich ist, ist nicht auszuschließen, dass der Freistaat Bayern abweichende Schutzmaßnahmen für erforderlich hält und zusätzliche Maßnahmen verlangt werden (Föderalismus).

Wir klären derzeit viele Detailfragen und werden diese als FAQ in den kommenden Tagen im internen Bereich unseren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen.

Eine ganz große Bitte: Setzen Sie diese bisher bekannten Regelungen streng in Ihrer Arbeitsplatzgestaltung und Betriebsorganisation um. Wir müssen uns hier für die nächste Zeit umstellen – sowohl das Team im Salon, als auch der Kunde.
Kreative Umwege, z. B. doch ein Getränk reichen zu dürfen mit Strohhalm, Einmalbecher, Dosen, Flaschen, … sind nicht im Sinne des Erfinders. Auch andere Anfragen erreichen uns täglich, wie diese neuen Regelungen umgangen werden könnten. Solche Verordnungen und Verfügungen in einer Notstandssituation in der wir uns in Bayern befinden, lassen kaum Spielräume zu. Das ist halt jetzt mal so.
Es gilt auch weiterhin Kontakte unter Kunden und Mitarbeitern auf das notwendige Maß zu beschränken (Kontaktbeschränkung). „Also rein in den Salon, bedienen , schnell wieder raus und danach die Kontaktstellen gemäß Vorschrift reinigen.“

Der Wohlfühleffekt für unsere Kundschaft wird in nächster Zeit etwas kleiner sein bzw. wegfallen. Da entsteht natürlich viel Erklärungsbedarf , dies auch an die Kunden weiterzugeben.
Aber es ist wichtig: Corona ist nicht vorbei! Wenn die Ansteckungsrate wieder ansteigt, wird es wieder vermehrt zu Beschränkungen und Schließungen kommen.
Wir haben es nun in der Hand, einen neuen Alltag zu kreieren – ja, mit Einschränkungen – aber möglichst mit Friseur!
Es liegt in unserer Verantwortung, Corona „klein“ zu halten – es liegt an jedem einzelnen von uns!!!

Machen Sie das Beste daraus und bleiben Sie gesund!
Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 22.04.2020, 14 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Eröffnung der Salons am 04.05.2020 nicht gesichert ist – sie wurde seitens der Regierung in Aussicht gestellt.
Neben den bisher bestehenden Hygienemaßnahmen, sind weitere umfangreiche Regelungen im Salonalltag zu beachten und umzusetzen.

Hierzu wurden seitens der BGW und der Verbände schon einige Vorschläge erstellt und befinden sich nun in Korrektur und Verfeinerung bei den zuständigen Behörden und Ämtern in den jeweiligen Bundesländern (Föderalismus der Bundesländer).
Viele Fragen müssen hierzu geklärt werden, wie alle Vorgaben im Salon umsetzbar sind. Dies sind Prozesse, die normalerweise über mehrere Monate andauern und nun möglichst schnell ablaufen sollen.

Es wird Tag und Nacht daran gearbeitet, trotzdem müssen wir Sie hier weiterhin um Geduld bitten:
Um so besser alle Regelungen umzusetzen sind, um so kleiner das Risiko für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden! Und um so kleiner das Risiko, dass sich die Ansteckungsrate mit Corona wieder erhöht und erneut Schließungen drohen!

Bleiben Sie stark und vor allem gesund!!!
Behalten Sie die Nerven!

Mit kollegialen Grüßen
Obermeister Christian Kaiser

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 21.04.2020, 10 Uhr

Die Berufsschule wird den Unterricht ab dem 27.04.2020 für die 12. Klassen aufnehmen. Der Unterricht findet an den üblichen Unterrichtstagen statt.
Wann der Unterricht für die 10. und 11. Klassen und das BVJ statt finden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die Planungen der Innung hinsichtlich der ÜBL-Kurse und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen laufen auf Hochtouren.
Auch alle weiteren schulischen Maßnahmen, wie z. B. der Meisterkurs, sind in Planung. Auch hier sind viele Auflagen zu beachten, die mehr Planungsaufwand als üblich mit sich bringen. Daher bitten wir Sie hier noch um ein wenig Geduld.

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 16.04.2020, 10 Uhr

Mit der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin am gestrigen Abend, wurde vorsichtig in Aussicht gestellt, dass Friseure am 04.05.2020 ihre Salons öffnen dürfen.

Hierzu muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden. An diesem Konzept wird seitens der Verbände und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bereits fleißig gearbeitet.

Es sind viele Dinge zu beachten:
Maskenpflicht: ja – nein? Wenn ja, welche Masken und wer trägt diese – Kunde oder Friseur, oder beide? Abstandsregelungen? Trennwände? Desinfektionsmittel? Seife? Regelungen zur Maximalzahl an Personen im Salon? ….

Es ist vieles zu klären. Welche Vorgaben der Gesetzgeber hier vorschreibt und wie diese umzusetzen sind, wird sich hoffentlich binnen der nächsten Woche klären.

Wir müssen leider weiterhin Geduld beweisen, aber es wird ein Licht am Tunnelende sichtbar. Bleiben Sie stark und vor allem gesund.

Herzlichst grüßend
Obermeister Christian Kaiser

Corona-Virus: Umgehend Beitragsstundung beantragen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert. Damit der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag  heute (26.3.) noch   an die Krankenkassen gerichtet werden.
Mitgliedsbetriebe können die Musterformulare auch im internen Bereich der LIV – Webseite herunterladen. 
Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat gestellt werden.