Stand: 16.04.2020, 10 Uhr
Mit der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin am gestrigen Abend, wurde vorsichtig in Aussicht gestellt, dass Friseure am 04.05.2020 ihre Salons öffnen dürfen.
Hierzu muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden. An diesem Konzept wird seitens der Verbände und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bereits fleißig gearbeitet.
Es sind viele Dinge zu beachten:
Maskenpflicht: ja – nein? Wenn ja, welche Masken und wer trägt diese – Kunde oder Friseur, oder beide? Abstandsregelungen? Trennwände? Desinfektionsmittel? Seife? Regelungen zur Maximalzahl an Personen im Salon? ….
Es ist vieles zu klären. Welche Vorgaben der Gesetzgeber hier vorschreibt und wie diese umzusetzen sind, wird sich hoffentlich binnen der nächsten Woche klären.
Wir müssen leider weiterhin Geduld beweisen, aber es wird ein Licht am Tunnelende sichtbar. Bleiben Sie stark und vor allem gesund.
Herzlichst grüßend
Obermeister Christian Kaiser