Stiller Protest mit viel Medienpräsenz

Auch mit einem stillen Protest können wir auf unsere Sorgen und Nöte aufmerksam machen.
Dies zeigt sich deutlich anhand der vielen Artikel und Berichte über unsere Aktion „Wir lassen unser Licht an!“.

Die TZ berichtet heute (01.02.2021) erneut:


Ein weiterer Artikel erschien im Münchner Merkur vom 30./31.01.2021

Die Aktion wurde bundesweit ausgeweitet.
Unter dem Slogan „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“ brannte in Tausenden Salons in ganz Deutschland das Licht 24 Stunden lang.
Über die Aktion des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks wurde ebenfalls zahlreich berichtet.

Protestaktion: Friseure lassen das Licht an | tagesschau.de

„Licht an!“: Friseure kämpfen für schnelle Öffnung ihrer Läden – Nachrichten – WDR

„Licht an!“: Friseure warnen vor Betriebssterben (rtl.de)

Wir kämpfen für eine schnelle Wiedereröffnung

In den Zeitungen, im Fernsehen und im Radio. Nahezu täglich finden sich Berichte und Beiträge über die dramatische Lage der Friseure in den Medien wieder.

Hier ein Bericht der TZ vom 30.01.2021:


Am Donnerstag, 28.01.2021 in „Quer“ im Bayerischen Fernsehen ein Fernsehbericht u. a. mit Interview von Obermeister Christian Kaiser.
Zu sehen in der BR Mediathek.

Außerdem zahlreiche weitere Beiträge unserer (Obermeister- und Friseur-) Kolleginnen und Kollegen aus ganz Bayern.
Zu sehen auf der Homepage des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks: https://friseurebayern.com/

Unser stiller Protest mit der Aktion „Wir lassen das Licht an!“ wird auch in der kommenden Woche fortgeführt.
Ganz Corona-Regelkonform machen Friseure mit dieser „stillen“ Aktion auf ihre dramatische Situation aufmerksam.

„Wir lassen das Licht an!“

Aktion geht in die 2. Runde:

Von Freitag, 29.01., 8 Uhr bis Samstag 30.01.2021, 8 Uhr
sollen die Lichter 24 Stunden lang brennen, um auf die schwierige Situation der Friseure aufmerksam zu machen.

  • Wir wollen arbeiten!
    Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen machen den Friseursalon sicher! Für Kunden und Friseur!
  • Unsere Kunden warten!
  • Schwarzarbeit stoppen!
  • Wir wollen sicher und gut ausbilden!
    Ausbildung muss zahlbar sein -> Aufnahme der Ausbildungsvergütung ins KuG
  • Überbrückungshilfen müssen angepasst und schnell gewährt werden!

Alle Friseure sind aufgerufen, mitzumachen! Gemeinsam sind wir stark!
Jeden Freitag für 24 Stunden heißt es: „Wir lassen das Licht an!“

Corona macht Friseuren das Licht aus – Protestaktion von Bayerns Friseuren

Mit der leisen, aber eindrucksvollen Aktion „Wir lassen das Licht an“ haben bayerische Friseure auf ihr Schicksal hingewiesen. Von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr machten Bayerns Friseure damit auf sich aufmerksam. „Wir wollen sichtbar bleiben und geben nicht auf“, erklärt Petra Zander, Vorstandsmitglied im Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks. Die Friseursalons waren 24 Stunden hell erleuchtet.

Seit dem 16. Dezember müssen Friseure im zweiten Lockdown ihre Salons geschlossen lassen und dies, obwohl überzeugende Arbeitsschutz- und Hygienekonzepte vorliegen. „Die Schließung bedroht vielerorts die Existenz der Unternehmen mit ihren Mitarbeitern und Auszubildenden. Besonders inhabergeführte Familienbetriebe sind hiervon betroffen“, so Petra Zander. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Wir haben seit über fünf Wochen geschlossen und noch keinen Cent erhalten.“ Im Moment arbeiten die Friseure in Bayern auf eine Öffnung ihrer Salons spätestens am 15. Februar hin.

Die Hilfsprogramme des Bundes greifen oftmals für Friseure nicht. Die Rücklagen sind nach dem sechswöchigen Lockdown im Frühjahr 2020 bei vielen Friseuren aufgebraucht. „Für Unternehmer im Friseurhandwerk sehen die aktuellen Programme letztlich keine Hilfe für ein würdiges Überleben in der Krise vor. Die Förderkriterien sind nicht passgenau und unsere Betriebe fallen oftmals durchs Raster. Den Friseurunternehmern bleibt als bisher erfolgreiche Macher nur die Grundsicherung als letzter Rettungsanker“, so beschreibt Zander die Situation. „Es muss endlich eine finanzielle Unterstützung für die seit über fünf Wochen geschlossenen Betriebe geben. Sonst macht Corona unseren Betrieben das Licht aus.“

Dabei waren die Friseure die erste Branche innerhalb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die einen ausgeklügelten Arbeitsschutzstandard für Pandemie-Bedingungen vorweisen konnte. Dass mit diesem Konzept sicher gearbeitet werden kann, zeigen unter anderem die Zahlen der Berufsgenossenschaft. Dort waren bis Ende Dezember im Friseurhandwerk sechs Covid-19-Fälle für das Jahr 2020 bei 80.000 Friseurbetrieben in ganz Deutschland gemeldet, von denen keiner anerkannt ist. Daher steht fest: Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle.

Die Aktion “Wir lassen das Licht an” wird am Freitag, 29. Januar fortgesetzt.

Aktualisierung Corona-Krise


Stand: 20.01.2021, 9.00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem derzeitigen Stand müssen wir leider weiter bis einschließlich 14. Februar 2021 geschlossen bleiben.
Selbstverständlich kämpfen wir weiterhin für eine Verbesserung der Hilfspakete für das Friseurhandwerk, vor allem aber auch für eine vorzeitige Öffnung unserer Betriebe.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

„Wir lassen das Licht an“

24 Stunden-Aktion: „Wir lassen das Licht an“ – Friseure machen am Freitag auf ihr Schicksal aufmerksam.

Mit einer symbolträchtigen Aktion weisen Bayerns Friseure diesen Freitag auf ihre prekäre Situation hin. Die Friseursalons werden 24 Stunden hell erleuchtet sein. „Wir lassen das Licht an“, lautet die Aktion von Friseurmeisterin Petra Zander, Vorstandsmitglied im Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks. Von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr machen die bayerischen Friseure damit auf sich aufmerksam. „Wir wollen 24 Stunden sichtbar bleiben und geben nicht auf“, so Petra Zander. Jeder Friseur in Bayern ist aufgerufen sich an der Aktion vom Landesinnungsverband zu beteiligen. 

„Für Unternehmer im Friseurhandwerk sehen die aktuellen Programme letztlich keine Hilfe für ein würdiges Überleben in der Krise vor. Ihnen bleibt als bisher erfolgreiche Macher nur die Grundsicherung als Rettungsanker“, so beschreibt Zander die Situation. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Wir haben seit fünf Wochen geschlossen und noch keinen Cent erhalten.“ 

Im Moment arbeiten die Friseure in Bayern auf eine Öffnung ihrer Salons am 15. Februar hin.

Appell ans bayerische Kabinett: „Lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“

In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Arbeitsministerin Carolina Trautner und Gesundheitsminister Klaus Holetschek appelliert der Landesinnungsverband für die bayerischen Friseure: „Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen“.

Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle und daher wenden wir uns an Sie, sich mit Nachdruck für eine rasche Wiedereröffnung der Friseursalons in Bayern einzusetzen.

Als Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks sprechen wir für 14000 selbstständige Friseure im Freistaat. Nach dem ersten Lockdown und im Lockdown light hat unsere Branche bewiesen, dass Friseurdienstleistungen auch in der aktuellen Pandemie sicher erbracht werden können. Unsere Betriebsinhaber sind aufgrund des Meistervorbehalts hoch qualifiziert. Durch das Unternehmermodell/alternative Betreuung sind sie außerdem besonders befähigt, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern.

Die Friseure waren die erste Branche innerhalb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die einen ausgeklügelten Arbeitsschutzstandard für Pandemie-Bedingungen vorweisen konnte. Dass mit diesem Konzept sicher gearbeitet werden kann, zeigen unter anderem die Zahlen der Berufsgenossenschaft. Im Friseurhandwerk gibt es aktuell sechs gemeldete Covid-19-Fälle für das Jahr 2020 bei 80.000 Friseurbetrieben in ganz Deutschland, von denen keiner anerkannt ist. Daher steht fest: Die Friseursalons spielen im Infektionsgeschehen keine Rolle.

Kontrollen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben ergeben, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzstandards in den Betrieben zu 95 Prozent eingehalten wurden. Für eine noch höhere Verbindlichkeit und Kontrollierbarkeit durch die Ordnungsbehörden könnte in der entsprechenden bayerischen Verordnung explizit auf den branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard Bezug genommen und die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten festgelegt werden. Ebenso könnte die FFP2-Maskenpflicht analog zur aktuellen bayerischen Regelung beim Einkaufen und im ÖPNV festgeschrieben werden.

Unser Arbeitsschutzstandard beinhaltet u.a. Regelungen zu:

  • Kontrollierter Zugang zum Friseursalon durch persönliche Terminvergabe
  • Vermeiden von Wartezeiten und Personenansammlungen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Mitarbeitern (mit Ausnahme des Erbringens der Dienstleistung), auch auf Verkehrswegen im Salon
  • Maskenpflicht
  • Ausreichender Luftaustausch in allen Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen
  • Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Arbeitsplätze

Der Lockdown führt massiv zu Schwarzarbeit. Friseurdienstleistungen haben eine große Bedeutung in der alltagsbezogenen Grundversorgung der Bevölkerung. Aktuell beobachten wir mit großer Sorge einen massiven Anstieg “unmoralischer” Angebote von Verbrauchern, die bei Friseuren wegen privater Termine für Haarschnitte nachfragen. Seriöse Friseure lehnen dies selbstverständlich ab. Dennoch beflügelt die aktuelle Schließung der Friseurbetriebe die Schwarzarbeit. Eine fatale Entwicklung in Zeiten einer Pandemie, die unserem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen zu drücken, komplett zuwiderläuft. Der Bereich der Schwarzarbeit entzieht sich de facto jeder Kontrolle und Nachverfolgung von Infektionsketten; Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auch einen Kunden- und Infektionsschutz bewirken, spielen dort keine Rolle. 

Die bayerischen Friseure zählen auf Ihre Unterstützung. Unsere sachlichen Argumente sprechen für eine Öffnung der bayerischen Friseursalons am 1. Februar. Das bayerische Friseurhandwerk steht hinter der Pandemie-Bekämpfung der bayerischen Staatsregierung, sieht aber Korrekturen für die Friseurbranche als absolut notwendig an. Geben Sie grünes Licht und lassen Sie uns die Salons am 1. Februar 2021 öffnen.

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 12.01.2021, 8.30 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 und der Abklärung einiger Sachverhalte mit der zuständigen Kammer, können wir nun folgende Informationen zum Betrieb in der Innung weitergeben:

Schulungen jeglicher Art im Präsenzunterricht sind untersagt. Dies gilt vorab bis 31.01.2021. Dazu zählen alle überbetrieblichen Lehrgänge, Abiturientenkurs, Meisterkurs, Seminare usw.

Die Gesellenprüfung Teil 2 (Ende Januar 2021) findet unter den bekannten Hygieneschutzmaßnahmen statt!

Änderungen jeder Art werden mit der erneuten Beurteilung der Infektionslage und den daraus resultierenden Bestimmungen seitens der Regierung Ende Januar erwartet.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister

Aktualisierung Corona-Krise

Stand: 08.01.2021, 15 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir alle den Presseberichten der vergangenen Tage entnehmen konnten, werden unsere Salons vorerst bis einschließlich 31.01.2021 geschlossen bleiben.
Eine Neubewertung der Situation seitens der Regierung ist voraussichtlich für den 25.01.2021 geplant.

Wir sind dauerhaft auf allen Ebenen (LIV, ZDF) bemüht, für uns vorzeitig eine Veränderung der Situation herbeizuführen.
Über den aktuellen Sachstand informieren wir Sie per Mail im Mitgliederversand. Dies gilt auch für mögliche Hilfspakete.

Derzeit warten wir auf die Veröffentlichung der 12. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, um verbindliche Aussagen bezüglich der Aus- und Weiterbildung treffen zu können.
Auch in Bezug auf Regelungen für anstehende Prüfungen sind wir in der Klärung mit den Handwerkskammern. Wir bitten hier um Geduld Ihrerseits, bis die rechtliche Situation abgeklärt ist.

Mit kollegialen Grüßen
Christian Kaiser
Obermeister